Notfallzulassung für Trinet P und Storanet für 2022 erteilt!

Notfallzulassung für Trinet® P und Storanet® für 2022 erteilt!

Im Jahr 2020 sorgte das Zulassungsende der Produkte Trinet® P, Storanet® und Fastac® Forst für große Verwunderung. Eine erneute Notfallzulassung dieser drei Produkte für das Jahr 2022 wurde durch die Landwirtschaftskammer Österreich beantragt. Gerade die insektizide Netztechnologie von Trinet® P und Storanet® ist immer noch der letzte Stand der Technik, was Anwenderschutz, Umweltschutz und Wirkstoffmenge betrifft. Deshalb wurde für diese zwei Produkte zum Glück für 2022 eine Notfallzulassung erteilt. Nur Fastac® Forst erhielt für das Jahr 2022 keine Zulassung mehr und darf nicht mehr angewendet werden. Aber kein Grund zur Sorge, wir haben ein gleichwertiges Ersatzprodukt für Sie, welches Fastac Forst ersetzt. Lesen Sie hier weiter um alle Informationen zu erhalten.

Wir gehen auf folgende Fragen zu diesem Thema genauer ein:

Wer hat sich für die Notfallzulassung für Trinet® P und Storanet® für 2022 eingesetzt?

Die Landwirtschaftskammer Österreich hat sich dafür eingesetzt, dass die Produkte Trinet® P und Storanet®2022 den Waldbesitzern wieder zur Verfügung stehen. Durch diesen Einsatz wurde eine Notfallzulassung mit einem Gültigkeitszeitraum von 120 Tagen erteilt.
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Warum gibt es Notfallzulassungen für Pflanzenschutzmittel und welche Kriterien müssen erfüllt werden, um diese erteilt zu bekommen?

Es kann unter gewissen Umständen für die Dauer von höchstens 120 Tagen eine solche Zulassung erteilt werden. Ein Umstand zum Beispiel wäre, wenn eine abzuwehrende Gefahr sonst nicht mehr in den Griff zu bekommen wäre. Deshalb darf man innerhalb dieser 120 Tage das Produkt verkaufen, lagern und anwenden. Die Notfallzulassung ist gemäß dem Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 geregelt.
Die Notfallzulassung ist ein sehr wichtiges Instrument, um einen effektiven Schutz der Pflanzen in außergewöhnlichen Situationen zu gewährleisten und somit der Gefahr zielgerichtet entgegenzuwirken.
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Welche Fristen gelten für die einzelnen Produkte mit der Notfallzulassung?

dürfen im Zeitraum vom 04.04.2022 bis zum Ablauf des 01.08.2022 gelagert, verkauft und verbraucht werden. Ist diese Frist vorbei, dürfen die Produkte nicht mehr gelagert, verkauft oder angewendet werden.
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Haben Produkte mit einer Notfallzulassung eine eigene Pflanzenschutzmittel-Registernummer?

Ja, die Produkte bekommen mit der Notfallzulassung eine eigene Registernummer, die sich von jener aus dem Vorjahr unterscheidet. Hier die Pflanzenschutzmittel-Registernummern für die Notfallzulassung 2022:

  • Trinet®P (Pfl.Reg.Nr. 4357-0)
  • Storanet® (Pfl.Reg.Nr. 4358-0)

Für diese Produkte mit diesen Registernummern der Notfallzulassung gelten die entsprechenden Fristen vom 04.04.2022 bis zum Ablauf des 01.08.2022.
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In welchen Bundesländer darf Trinet® P und Storanet® angewendet werden?

Trinet® P und Storanet® darf in allen Bundesländer bis auf Vorarlberg angewendet werden.

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Welches Produkt ersetzt nun Fastac® Forst?

Karate® Zeon ist ein Insektizid und gleichwertiges Ersatzprodukt zum altbekannten, nicht mehr zugelassenen Produkt Fastac® Forst. Der Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin stammt, wie jener in Fastac® Forst, aus der Wirkstoffgruppe der Pyrethroide und liegt als Kapselsuspension vor.

Seine Freisetzung erfolgt nach Verdunstung des Emulsionswassers und dem Aufplatzen der Mikrokapseln. Karate® Zeon besitzt eine schnell einsetzende, starke Fraß- und Kontaktwirkung bei allen beweglichen Stadien der Schädlinge. Gegen den Großen Braunen Rüsselkäfer wird eine 0,5 %ige Spritzbrühe verwendet, mit einem Liter Karate® Zeon können somit ca. 8.500 Pflanzen im Tauchverfahren und ca. 6.500 Pflanzen im Spritzverfahren behandelt werden.

Bei der Anwendung von Karate® Zeon gegen Rinden- und Holzbrütende Käfer (Borkenkäfer) liegt die Konzentration bei 0,2-0,4 % und  Brüheverbrauch 3-5 l / m3 Holz.

Eine genaue Aufstellung zu den Aufwandsmengen für die Rüsselkäfer- und Borkenkäferbekämpfung finden Sie hier:

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Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Fachmänner gerne jederzeit zur Verfügung.

  • DI Lukas Maier - Tel.: +43 4276 3230-316
  • DI Julian Holzweber - Telefon: +43 4276 3230-319


Gerne können Sie uns Ihre Fragen auch ganz einfach per E-Mail unter office@witasek.com zukommen lassen.

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