12.08.25
Sachkundenachweis für Rodentizide ab 2026 Pflicht
Am 1. Januar 2026 tritt die neue Rodentizidsachkundeverordnung in Kraft. Mit dieser Verordnung wurden für den Umgang (Kauf und Anwendung) mit antikoagulanten (gerinnungshemmenden) Rodentiziden der 2. Generation (z.B. Bromadiolon, Difenacoum, Brodifacoum, Flocoumafen) in der EU neue Regulierungen festgelegt. Unter diese Rodentizide fallen z.B. Storm Ultra Happen und Storm Ultra Secure.
Während Privatpersonen diese Mittel schon länger nicht mehr frei kaufen dürfen, wird der Zugriff durch berufsmäßige Verwender (z. B. Schädlingsbekämpfer, Gemeinden, Landwirte) sowie durch Händler, die solche Produkte vertreiben, künftig nur mit gültigem Sachkundenachweis für Rodentizide möglich sein.
Achtung: nicht zu verwechseln mit dem Pflanzenschutzsachkundenachweis. Dieser ist für den Erwerb von Rodentiziden nicht gültig.
Wer ist von der neuen Rodentizidsachkundeverordnung betroffen?
- Berufsmäßige Verwender: alle, die Rodentizide beruflich nutzen – von öffentlichen Einrichtungen über Landwirtschaft bis zu Schädlingsbekämpfungsfirmen
- Händler und Verkaufspersonal: im stationären Fachhandel sowie im Online-Handel, welche entsprechende Produkte anbieten
Was bringt der Sachkundenachweis für Rodentizide?
- Berechtigung zum Erwerb, zur Anwendung und zum Handel mit antikoagulanten Rodentiziden der 2. Generation
- Nach erfolgreichem Abschluss ist der Nachweis 6 Jahre lang gültig
- Ziel: fachgerechter, sachkundiger Einsatz mit Fokus auf integrierte Schädlingsbekämpfung (IPM) und Risikominimierung
Inhalte des Lehrgangs
Der vom Bundesamt für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) angebotene E Learning-Kurs umfasst:
- Rechtliche Grundlagen (Biozidprodukteverordnung)
- Biologie und Verhalten von Nagetieren
- Integrierte Bekämpfungsstrategien (IPM)
- Unfall und Notfallmaßnahmen bei Antikoagulanzien
- Beratungspflichten für Händler & sichere Anwendungen
Den Online-Kurs bei der AGES absolvieren
Die AGES-Akademie bietet den Kurs ganzjährig per E-Learning an (Gebühr etwa € 100,80, Stand 10.07.2025), mit 6-monatiger Gültigkeit.
Der Link verweist zu den Infos mit einer direkten Anmeldemöglichkeit zum Kurs:
--> AGES Sachkundekurs Rodentizide
Wichtig: Es gibt eine Übergangsfrist
Bis Ende 2025 hat man in Österreich noch Zeit, den Kurs zu absolvieren. Ab dem 01. Jänner 2026 tritt die Rodentizidsachkundeverordnung in Kraft und der Sachkundenachweis ist zwingend notwendig, um weiterhin antikoagulante Rodentizide der 2. Generation erwerben oder anwenden zu dürfen.
Fazit
Ab 01.01.2026 gilt für den Vertrieb und den Erwerb von antikoagulanten (gerinnungshemmenden) Rodentiziden der 2. Generation (z.B. Storm Ultra Happen):
Rodentiziden der 2. Generation (z.B. Storm Ultra Happen) | ||
Personengruppen | Ohne Rodentizidsachkundenachweis | Mit Rodentizidsachkundenachweis und z.B. Betriebsnummer, UID-Nummer, Gewerbeschein etc. |
Berufsmäßige Verwender | ❌ Erwerb und Anwendung nicht mehr erlaubt | ✅ Erwerb und Anwendung erlaubt |
Händler (stationär/online) | ❌ Keine Abgabe möglich | ✅ Verkauf & Beratung erlaubt |
Der Zugang zum Online-Kurs bei der AGES ist bereits jetzt verfügbar – empfehlenswert für alle, die ab 2026 professionell mit Rodentiziden arbeiten oder handeln möchten.
--> Informationsbroschüre Storm Ultra Happen und Köderstationen
Link Gesetzestext: RIS Dokument - Bundesgesetzblatt Rodentizidsachkundeverordnung