Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Firma WITASEK Pflanzenschutz GmbH, A-9560 Feldkirchen, Mozartstraße 1a, Landes- und Handelsgericht Klagenfurt, Firmenbuchnummer 265 502w

Preise:
in Euro. Preisänderung vorbehalten. Unsere Preise verstehen sich freibleibend ab Auslieferungslager. Die Preise beruhen auf den derzeit gültigen Preislisten und Kostenfaktoren. Unser Anspruch auf Preisberichtigung gilt als vereinbart.

Mindestbestellung:
€ 40,- netto. Bei Bestellungen unter € 40,- müssen wir leider einen Mindermengenzuschlag von € 5,- verrechnen.

Bestellung:
Sammelbestellungen mit max. fünf Rechnungsempfängern an eine Lieferadresse sind selbstverständlich möglich.

Lieferbedingungen:
Die Produkte aus dem klassischem Pflanzenschutz werden bis zu einer Fakturensumme von € 1 650,- unfrei versendet. Ab einem Nettofakturenwert von € 1 651,- liefern wir diese frei. Alle anderen Produkte werden ab Lager geliefert. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Es bleibt im Einzelfall überlassen, den Versand gegen Vorauszahlung oder Nachnahme vorzunehmen. Es liegt in unserem Interesse, die Lieferfristen sorgfältig einzuhalten. Aus Überschreitung der Lieferfrist können Schadenersatzansprüche nicht abgeleitet werden.

Transport:
Für Transport haftet der Beförderer (Bahn, Spedition, Post) Mehrkosten für Eilsendungen gehen zu Lasten des Bestellers. Eine vereinbarte Lieferfrist kann sich bei unerwarteten Ereignissen verlängern.

Allgemeines:
Der Besteller erkennt mit der Erteilung eines Auftrages die Lieferbedingungen an. Erteilte Aufträge sind unter Ausschluss aller Einkaufsbedingungen des Käufers erst nach unserer schriftlichen Bestätigung für uns bindend. Der Käufer unserer Produkte verpflichtet sich gleichzeitig diese Produkte in direkter oder ähnlicher Art nicht nachzuproduzieren oder solche nachgeahmten Produkte in den Vertrieb zu bringen.

Zahlungsbedingungen:
Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum/Lieferdatum ohne Abzug zu bezahlen. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Verkäufer über sie verfügen kann. Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt. Alle mit der Einbringung aushaftender Beträge verbundenen Kosten werden in Rechnung gestellt. Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen Mängelrüge oder angeblicher Gegenforderungen, gleich weicher Art und Rechtsgrundes, insbesondere auch wegen angeblicher Schadenersatzansprüche, sowie die Aufrechnung mit all diesen Forderungen ist ausgeschlossen.

Eigentumsvorbehalt:
Gelieferte Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung unser unveräußerliches Eigentum. Für den Fall der Weiterveräußerung der uns noch gehörenden Ware tritt der Besteller die ihm daraus seinerseits erwachsenden Forderungen von vornherein an uns ab. Der Käufer haftet für alle Schäden, die durch Verletzung dieser Vereinbarung entstehen.

Verzugszinsen:
Bei Zahlungsverzug werden allgemein gültige Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum verrechnet.

Mängelrügen:
Mängelrügen müssen jeweils unverzüglich nach Empfang der Ware geltend gemacht werden. Bei begründeten Mängelrügen hat der Kunde Anspruch auf Austausch der schadhaften Teile bzw. Beseitigung von etwaigen fehlerhaften Ausführungen. Materialschwankungen bis 10% sind zulässig. Sonderbestellungen unterliegen keiner Qualitätsgarantie. Weitergehende Ansprüche, wie z.B. Schadenersatz, Folgeschäden oder Transportkosten sind ausgeschlossen. Haftung nur im Rahmen der Gewährleistung unserer Vorlieferanten. Die jeweiligen Sicherheitsvorschriften und die Bedienungsanleitungen sind zu beachten und alle darin enthaltenen Warnhinweise an den Abnehmer bzw. Anwender weiterzugeben. Der Besteller wird uns für alle aus der Verletzung dieser Verpflichtungen entstehenden Kosten und Aufwendungen schad- und klaglos halten.

Warenrücklieferung:
Grundsätzlich keine Rücklieferung der Waren möglich! Bei anders lautender Vereinbarung können Rücklieferungen nur unter Abzug einer 10%igen Bearbeitungsgebühr und Übernahme aller Frachtkosten durch den Kunden mit Bekanntgabe unserer Lieferscheinnummer innerhalb 10 Tage übernommen werden.

Nicht im Sortiment befindliche, auf gesonderten Auftrag bestellte Waren, sind von der Rücklieferung ausdrücklich ausgeschlossen. Bei exportierten Waren (außerhalb Österreichs) sind keine Rücklieferungen möglich. Pheromone sind aus Rücklieferungen grundsätzlich ausgenommen (Wegen Lager- und Qualitätsrichtlinien)

Erfüllungsort:
Als Erfüllungsort gilt für unsere Lieferungen immer und in jeder Hinsicht der Firmensitz Feldkirchen/Ktn. Sollten sich bei der Abwicklung der Geschäfte Rechtsstreitigkeiten ergeben, so unterwerfen sich beide Teile ausschließlich der sachlich zuständigen Gerichtsbarkeit in Feldkirchen.

Abweichende Bedingungen:
Jede von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Absprache bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit unsere ausdrückliche schriftliche Bestätigung und gilt nur für das Geschäft, für weiches diese Absprache getroffen wurde. Abweichende Bedingungen durch Besteller sind für uns unverbindlich.